Tennisschule Hundegger


 

Geschäftsbedingungen der VDT-Tennisschule Andreas Hundegger

  1. Die Geschäftsbedingungen der VDT-Tennisschule Hundegger sind Bestandteil jedes Trainingsvertrages (Kurs).
  2. Der Kurspreis beinhaltet Trainerhonorar, Bälle, Unterrichtsmaterial sowie die Platzmiete nur für die Tennishalle Eskesberg GmbH. Durch Versäumnis des Schülers ausgefallene Trainerstunden (das gilt auch für kurzfristige Absagen wegen Krankheit o. ä.) können nur mit jeweils ausdrücklicher Zustimmung der Tennisschule Hundegger nachgespielt werden. Eine Rückvergütung erfolgt keinesfalls. Es kann eine Vertretung zur Wahrnehmung der Trainerstunde spielen. Ausgefallene Stunden wegen Regen gelten als gespielt. Eine Rückvergütung hierfür ist ausgeschlossen. (Theorie, Konditionstraining oder Lehrfilme alternativ!)
  3. Eine Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Als Rücktritt gilt auch ein Nichterscheinen bei Kursbeginn. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen Ihnen bei Rücktritt, gestaffelt nach der Zeitspanne zum vorgesehenen Kursbeginn, folgende Kosten (in Prozent vom Gesamtbetrag):

    22 Tage vor Kursbeginn   30%
    21 – 7 Tage vor Kursbeginn      50%
    6 Tage vor Kursbeginn    75%
    Nicht Erscheinen ohne Rücktritt   90%
    Nach Teilnahme der ersten Stunde   100%
  4. Für die durch Verschulden der Tennisschule Hundegger ausgefallenen Stunden werden in Abstimmung Ersatztermine gegeben. Eine Rückvergütung erfolgt auch hier nicht.
  5. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub, bei Aus- oder Weiterbildung sowie Turnierteilnahmen.
  6. Die Bezahlung der Kursgebühren erfolgt im Voraus. Der Betrag ist spätestens bei der ersten Trainerstunde fällig und zahlbar durch Überweisung, bar oder mit Euro-Scheck. Andernfalls behält sich die Tennisschule Hundegger vor, säumige Kursteilnehmer durch andere zu ersetzen, bzw. den Kurs zu stornieren.
  7. Eine Haftung der Tennisschule Hundegger besteht nur bei mindestens grob schuldhaften Verhalten. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten die Anmeldung vornehmen.
    Die Anmeldung und die Zahlung der Kursgebühren erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich.
  9. Erfüllungsort ist Wuppertal sowie die Tennisclubs die mit der TSH arbeiten.
    Gerichtsstand ist ebenfalls Wuppertal, soweit gesetzlich zulässig.
  10. Die Teilnahme am Tennisunterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
  11. In der Tennisschule Hundegger erteilen garantiert nur ausgebildete VDT- und DTB-Trainer Tennisunterricht.
  12. Storniert ein Kursteilnehmer vor Beginn des Kurses, sind alle anderen Teilnehmer mit der jeweils nötigen Anpassung der Kursgebühren einverstanden.
  13. Diese Regeln gelten auch in allen Tennisclubs, die mit der VDT-Tennisschule Hundegger Verträge haben oder kooperieren.

 

„Die“ Tennisschule Andreas Hundegger bittet um Ihr Verständnis für diese Spielregeln!